Die folgenden Zeilen sind besser verständlich nach der Lektüre des Kapitels über die Lohnverrechnung , denn hier wird davon ausgegangen, dass in der betrieblichen Lohnverrechnung der Nettolohn als Basis betrachtet wird und davon prozentuell der Pensionsbeitrag und der staatliche Abgabenblock ermittelt werden. Die Einführung der Begriffe „LOST“ und „PBT“ wird im Kapitel über die Lohnverrechnung vorbereitet.

Im ersten Diagramm lässt sich eine “ Grundwert- Kurve “ eines monatlichen staatlichen Abgabenblocks ( LOST ) in einem Arbeitsverhältnis, ausgehend von einem bestimmten zwölfmaligen monatlichen Nettolohn mit der grauen Linie darstellen.

Die graue LOST- Linie ist aber nur als Aneinanderreihung von Ausgangswerten zu verstehen, die durch Alter, Geschlecht und Region eine zielgerichtete Absenkung erfahren würden, was in den nachfolgenden Kapiteln genauer erörtert wird.

Ebenso lässt sich darunter mit der blauen Linie der Pensionsbeitrag (PBT) darstellen, der ebenfalls als Prozentsatz des Nettolohnes aufgetragen ist,

– und der mit Relevanz für das individuelle staatliche Pensionskonto des unselbständig Erwerbstätigen der staatlichen Pensionsversicherung zugeführt werden könnte.

Das alleinige gleichmäßige “ Aufstreichen “ des 13., 14. und manchmal 15. Monatsgehaltes und deren Verschmelzung mit den zwölfmaligen monatlichen Löhnen und Gehältern würde alleine noch nicht viel bringen, es ist jedoch eine Voraussetzung für den nächsten Schritt.

Denn nun kann der nettolohn- abhängige staatliche Abgabenblock (LOST) durch eine altersabhängige Korrekturkurve überlagert werden und damit geht eine Tür auf zu einer staatlich lenkbaren, höchst unbürokratischen Beeinflussung der Schwachstellen des Arbeitsmarktes, der Jugend- und Altersarbeitslosigkeit.

Ausgehend von den letzten Sätzen lässt sich im folgenden Diagramm die altersabhängige Reduktion der Lostlast eines Beschäftigungsverhältnisses darstellen und dabei ist auch eine unterschiedliche Regelung für beide Geschlechter unbürokratisch möglich.

Die Frauenerwerbsquote wird somit durch ein staatlich festlegbares Diagramm lenkbar, das die Lohnkosten der Frauen im Vergleich zu gleichaltrigen Männern senkt, und dies bei gleichem Nettolohn. Damit wird dem Argument, dass die Konzepte der Zentrumpartei die Frauen zurück an den Herd drängen, der Boden entzogen

Hier erfolgt also die Rückkehr zum eigentlichen Thema dieses Programmpunktes, – zum Arbeitsmarkt.

So könnten nach den oben angeführten Veränderungen der Lohnverrechnung, also nach Einführung eines staatlich festgesetzten NPL– Schemas in die betriebliche Lohnverrechnung, die beiden Problembereiche des Arbeitsmarktes, die Jugend- und Altersarbeitslosigkeit und zusätzlich die Frauenerwerbsquote in der Form staatlich unbürokratisch beeinflusst werden,

– dass die LOST- Last für das Jugendalter und die LOST– Last für das fortgeschrittene Erwachsenenalter entlang einer geschlechtsspezifischen Kurve eine Absenkung erfahren. Dadurch wird die Beschäftigung dieser Gruppen durch herabgesetzte Lohnkosten für Arbeitgeber interessanter.

Dieser altersabhängige Senkungsfaktor müsste natürlich eine nominelle Obergrenze haben, denn die Lostlast eines älteren Spitzenmanagers soll sich ja nicht gegen Null entwickeln!

Betrachtet man die linke Seite des letzten Diagramms und hält sich den fünfzehnjährigen Schulabgänger vor Augen, so findet man hier die Erklärung dafür, warum das Kindergeldmodell der ZPA einen abfallenden Teil auch noch für die Fünfzehn- bis Achtzehnjährigen vorsieht.

Durch den Altersfaktor ist ihr Beschäftigungsverhältnis im ersten Jahr von der Lost-Last befreit. Für den Arbeitgeber werden dadurch die Lohnkosten verringert und die Nettolöhne könnten auf Grund des parallel ausbezahlten Kindergeldes unter die neu einzuführende abgesenkt werden.

Damit würde eine kritische Phase in der Adoleszenz, der Einstieg ins Erwerbsleben durch Absenkung der Lohnkosten für diese Altersgruppen wesentlich erleichtert werden.

Zugleich wüssten die Eltern der Jugendlichen aber auch, dass erstens das Kindergeld Jahr für Jahr weniger wird, und dass zweitens ihr Nachwuchs für den Arbeitgeber bei ansteigender LOST- Last jährlich höhere Lohnkosten bewirkt.

Auch die Jugendlichen müssten sich bewusst sein, dass sie dem Abgabendruck des Erwachsenen– Erwerbslebens jährlich näher kommen, und dass sie am besten mit einer guten Ausbildung und Zunahme ihrer Kenntnisse den beruflichen Werdegang selber gestalten könnten, und damit ist eine Lehre gemeint.

Der Begriff “ Lehrlingsentschädigung “ verleitet übrigens zur Vorstellung, dass dem Lehrling während der Lehrzeit ein Schaden zugefügt wird, für den er zu entschädigen sei. Die Zentrumpartei gebraucht den Begriff “ Lehrlingslohn “ und definiert diesen als abgabenpflichtig nach dem NPLRA– Schema.

Und eben dieser Lehrlingslohn könnte durch das gleichzeitige Kindergeld in einen Bereich abgesenkt werden, der die Arbeitgeber zu Raufereien um Lehrlinge anstiften könnte, vorausgesetzt, dass auch die überzogenen Schutzbestimmungen für Lehrlinge geringfügig gelockert werden.

Die Zentrumpartei sieht in einer Lehrstellenabgabe für Unternehmer, die trotz einer gewissen Größe ihres Betriebes keine Lehrlinge ausbilden, einen lehrstellenpolitischen Unsinn. Eine Lehrstelle wird nur besetzt, wenn der Lehrherr daraus einen wirtschaftlichen Vorteil ziehen kann und dies ist mit der altersabhängigen LOST- Senkung staatlich lenkbar, es sei denn, man wäre noch in den Fesseln des Klassenkampfes verstrickt.

Aber auch jene Jugendlichen, die keine Lehre absolvieren, wären aufgrund der erst ansteigenden LOST- Last für einen Arbeitgeber interessanter, denn ihre Lohnkosten entsprächen bei gleicher Tätigkeit nicht denen eines vergleichbaren Dreißigjährigen.

In noch größerem Ausmaß gilt das eben Gesagte für den rechten Teil des Diagramms. Hier konkurriert der Arbeitnehmer Ende fünfzig mit dem Dreißigjährigen, und was wird den Älteren in diesem Mitbewerb im Arbeitsverhältnis halten?

Doch wohl nur eines: dass die Lohnkosten für seine Arbeit Jahr für Jahr geringer werden und dies bei ansteigendem Nettolohn und prozentuell gleich bleibendem Pensionsbeitrag, alleine durch die staatlich vorgegebene, altersabhängige Senkung der LOST– Last seines Arbeitsverhältnisses.

Das NPLRA- Schema ist somit auch die Lösung gegen das Abschieben von tausenden Endfünfzigern in die Invaliditäts- Früh- und Korridorpension.

Eine weitere Möglichkeit der Lenkung des Arbeitsmarktes ist in diesem NPLRA- Schema enthalten, das ist die zielgenaue Regionalförderung.

Denn die LOST-Last der Beschäftigungsverhältnisse könnte für Betriebe in beliebig festlegbaren geografischen Bereichen, also einzelnen Bezirken wie das Jauntal , das Rosental oder das Waldviertel um einen weiteren Korrekturfaktor vermindert werden. Es könnte sogar eine Steuerung der Lohnkosten entlang der Postleitzahlen der Hauptwohnsitze der Arbeitnehmer erfolgen. Lehnen Sie sich zurück und atmen sie ein paar mal durch.

Die verringerten Lohnkosten bei konstanten Nettolöhnen in diesen speziellen Regionen wären ein wesentlicher Faktor zugunsten der Ansiedelung und Weiterführung von Betrieben in diesen wirtschaftlichen Randgebieten.

SCHLUSSFOLGERUNG :

Mit Einführung des NPLRA– Schemas in die betriebliche Lohnverrechnung kann der Staat das erforderliche Aufkommen an Pensionsbeiträgen und staatlichen Abgaben festsetzen, die Jugend- und Altersarbeitslosigkeit reduzieren, die Frauenerwerbsquote steuern, gezielt Regionalförderung betreiben,

– und dabei ist jegliche Förderungsbürokratie entbehrlich !

Voraussetzung dafür ist die Reform der betrieblichen Lohnverrechnung mit getrennter Darstellung von Nettolohn und Pensionsbeitrag sowie zusammengefasster Darstellung des staatlichen Abgabenblockes und dessen Transferierung in das Finanzressort, was die vielen Krankenversicherungsträger allerdings nicht sonderlich erfreuen würde.