Die Zentrumpartei fordert die gleichmäßige Verteilung des “ 13., 14. und 15.“ auf zwölf gleiche Beträge und ihre Verschmelzung mit den monatlichen Löhnen und Gehältern.

Diese Forderung dürfte in den etablierten Parteien einige Erheiterung auslösen, gilt doch eine Diskussion über das Urlaubs- und Weihnachtsgeld weithin als politisches Tabu– Thema, da vermutlich der Großteil der unselbständig Erwerbstätigen einer der folgenden, sich überschneidenden Gruppen angehört:

  • die untere Einkommensgruppe mit der Angst, dass ihr etwas weggenommen wird,
  • die obere Einkommensgruppe, die weiterhin einen Steuervorteil verschleiern kann,
  • jene große Gruppe mit einem Kleinformat als Sprachrohr, die bei überzogenem Gehaltskonto froh darüber ist, zu Weihnachten und im Urlaub ihren Lieben einige Zuwendungen ermöglichen zu können

Es ist also verständlich, dass die Großparteien bemüht sind, an diesem Thema nur nicht anzustreifen. Somit ist es die Aufgabe einer neuen Partei, diese Diskussion zu beginnen.

Die ZPA tut dies nicht aus Neigung zum politischen Freitod, sondern aus dem Wissen heraus, dass nach Überwindung dieser politischen Denksperre eine Tür aufgeht zu einer Lösung der wichtigsten Probleme des Arbeitsmarktes, ja mehr noch, zu einer unbürokratischen Lösung dieses drängenden Problems unserer Gesellschaft.

Halten wir uns einen Meister vor Augen, der sich selbständig macht und gewillt ist, einen Mitarbeiter einzustellen. Bei diesem Wagnis ist die Lohnverrechnung der gewichtigste Grund, das betriebliche Zahlenwerk auszulagern.

Diese komplexe Thematik ist Existenzberechtigung einer eigens dafür entstandenen Dienstleistungsbranche. Auch wenn die EDV sich dabei hilfreich entwickelt hat, so ist diese doch nicht gratis und die Lohnverrechnung stellt einen, durch eine Unzahl von Gesetzen aufgeblähten Kostenfaktor eines jeden Betriebes dar.

Im Arbeitsmarkt- Konzept der Zentrumpartei, das auf den nächsten Seiten vorgestellt wird, ist natürlich weiterhin eine Lohnverrechnung erforderlich. Sie erfüllt jedoch eine zusätzliche Aufgabe bezüglich der Regulierung des Arbeitsmarktes, und sie ist außerdem übersichtlicher und einfacher, sodass die vielen Kleinbetriebe sie auch im Hause erledigen könnten. Was hier abstrus anmutet, ist tatsächlich in unserem NPLRA- Konzept enthalten, – die unbürokratische Steuerung des Arbeitsmarktes über eine neue Art der Lohnverrechnung.

Mittelpunkt und “ tragischer Held “ der derzeitigen Lohnverrechnung ist der Bruttolohn. Von diesem werden Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile an Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuer sowie DZ, DB, KoST und MVK berechnet. Sozialversicherungen und Finanzämter nehmen danach eine Regulierung der Geldflüsse in Richtung gesetzlich festgelegter Adressaten, den Kammern, Krankenkassen, Pensionskassen, Bund, Ländern und Gemeinden vor.

Linktip: Brutto- Netto- Rechner ( „die Presse“)

Bei einem durchschnittlichen Beschäftigungsverhältnis werden somit in der Lohnverrechnung auf Betriebsebene und danach bei Finanzamt und Sozialversicherung 12 mal im Jahr etwa 10 bis 14 Werte berechnet und an die gesetzlich bestimmten Empfänger geleitet und dies bei über drei Millionen Arbeitsverhältnissen in ganz Österreich.

Zuerst werden also mit jeder Erhöhung des Bruttolohnes die “ kranken Kassen “ und die Arbeiterkammer bedient.

Ob es sinnvoll ist, dass ein Staat, dessen Wertschöpfungsketten zunehmend mit dem Entladen von Containern beginnen, sein Gesundheitssystem an die Entwicklung der Bruttolöhne koppelt, dies wird wohl nicht nur von der Zentrumpartei in Frage gestellt.
Die Empfänger dieser Geldflüsse erfüllen die zugeordneten Aufgaben jedoch nicht alleine mit den Zuflüssen aus den Beschäftigungs verhältnissen, sondern werden entweder über den Weg des Finanzausgleichs oder direkt mit Steuergeldern ausgestattet, denn bekanntlich erwirtschaften einige Gebietskrankenkassen beachtliche Defizite und auch die Arbeiterkammer wird aus den Budgets der Länder subventioniert.

Daraus folgt, dass die Länderstruktur mit den Gebietskrankenkassen diesen Staat zu einem Schildbürgerstreich zwingt: er muss die jährlichen Zuflüsse aus Beschäftigungsverhältnissen in Richtung der oben genannten Institutionen durch mehr als 300 Millionen, auf Kommastellen genaue Berechnungen steuern und bedenkt gleichzeitig die genannten Adressaten mit Geld aus Steuertöpfen.

Damit erscheint aber die Sinnhaftigkeit der zugleich in den Lohnverrechnungen der Betriebe erfolgenden, millionenfachen Genauigkeit zumindest als fragwürdig, wenn nicht als absurd.

Die Forderung der Zentrumpartei geht nun dahin, dass die betriebliche Lohnverrechnung in einem ersten Schritt etwas vereinfacht wird. Dabei sollen die Bestandteile des “ 13., 14. oder 15.“ gleichmäßig auf des ganze Jahr “ aufgestrichen “ und zu den ihnen entsprechenden Beträgen der Kalendermonate hinzugefügt werden, wobei das Jahres- Netto gleich bleiben muss.

Das Lohnverrechnungsmodell der ZPA nimmt dabei den Nettolohn als Basisgröße und bestimmt als Prozentsatz von diesem lediglich zwei weitere Größen, den Pensionsversicherungsbeitrag ( PBT ) mit Relevanz für das individuelle Pensionskonto und einen zusammengefassten staatlichen Abgabenanteil ( “ LOST “ für Lohnsteuer ).

Es sollte aber bereits auf betrieblicher Ebene der monatliche Pensionsversicherungsbeitrag als Prozentsatz des monatlichen Nettolohnes an die Pensionsversicherungen und alle anderen gesetzlich bestimmten Abgaben zusammengefasst, ebenfalls als Prozentsatz des monatlichen Nettolohnes, dem Finanzamt übermittelt werden. Dabei ist der monatliche Nettolohn definiert als 1/12 der bisherigen Jahres-Netto-Summe inklusive des bisherigen Nettoanteils von Zulagen.

Nach dem Standpunkt der Zentrumpartei wäre es Aufgabe des Parlaments, eine Aufteilung des staatlichen Abgabenblockes, der “ LOST “ gesetzlich zu regeln, in der die bisherigen Krankenversicherungsbeiträge, die Lohnsteuer, DB,DZ, KoST und MVK enthalten wären.

Die über 300 Millionen Berechnungen pro Jahr in Betrieben, Sozialversicherungen und Finanzämtern lassen sich um einiges reduzieren, wenn der staatliche Abgabenblock ( die LOST ) im Finanzministerium seine Aufteilung und Zuweisung an die gesetzlich bestimmten Adressaten erfahren könnte.
Auf betrieblicher Ebene würden sich die Kosten der Lohnverrechnung durch diesen ersten Schritt ein wenig reduzieren, das ist sicherlich wünschenswert und stabilisiert Arbeitsplätze in der freien Wirtschaft, ein Nebeneffekt hätte aber zur Folge, dass den Krankenkassen keine Mittel mehr direkt aus den Beschäftigungsverhältnissen zufließen würden.

Dieser Effekt wäre aus der Sicht der Zentrumpartei erträglich, denn dieser Staat könnte sich die Diskussion darüber, ob denn seine vielen Krankenkassen notwendig seien, ganz einfach ersparen, indem er durch ein Abgabenänderungsgesetz die bisherigen Krankenkassenbeiträge direkt ins Finanzministerium und von dort als Prozentsatz des Vorjahres- BIP weiter in das Gesundheitsressort lenkt, von wo eine Aufteilung zu den Sanitätsreferaten der Bezirke und zu den Krankenhausreferenten möglich wäre.

Selbstverständlich würden die Verfassungsjuristen aller Parteien dieses Konzept unterschiedlich kommentieren, aber daran haben sich die Österreicher ja schon gewöhnt.

Das bisher Gesagte ist aber nicht der Grund dafür, warum sich die Zentrumpartei auf dieses glatte Terrain begibt. In den nachfolgenden Darlegungen des NPLRA- Schemas wird der eigentliche Grund dieser Abhandlung eingehender erläutert. Die Umstellung der Lohnverrechnung wäre nur die Voraussetzung dafür, dass die Regulierung des Arbeitsmarktes mit weniger Bürokratie und damit effizienter bewerkstelligt werden könnte.

Durch die Umstellung der betrieblichen Lohnverrechnung auf das 12– Monate– Netto-System mit getrennter Darstellung des Pensionsversicherungsbeitrages als Prozentsatz des monatlichen Nettolohnes und zusammengefasster Darstellung des staatlichen Abgabenblockes, ebenfalls als Prozentsatz des monatlichen Nettolohnes, ergibt sich die Möglichkeit, die drei Rechengrößen Nettolohn,Pensionsbeitrag und Lohnsteuer in einem “ NPL- Schema “ darzustellen und mit Region und Alter zum NPLRA– Schema zu ergänzen.